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von Singler am 14.03.20 um 22:03 | ||
Antwort auf: Dies und das und jenes!-Thread Teil 2 von Smooth | ||
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/rathaus-aktuell/2020/meldung.906890.php Alle Veranstaltungen (auch private) mit mehr als 50 Personen = Verbot Alle Veranstaltungen (auch private) unter 50 Personen = nur wenn Gäste mit Namen + Adressen erfasst werden Dürfen nicht mehr öffnen: Tanzlustbarkeiten, Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen. Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden, ebenso Prostitutionsstätten So ziemlich jede größere Gaststätte und Imbisse = zu Keine Badestätten, Sportstätten etc Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern und Hospizen dürfen einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren oder von Menschen mit Atemwegsinfektionen. Schulen und andere Bildungsstätten machen auch demnächst zu |
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