Antwort auf den Beitrag "Re:Ich würde ihn jetzt anzeigen wegen versuchtem Betrug." posten:
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>>>Von wegen "Informieren", der wollte dich süffisant über's Ohr hauen und seine Behauptung, er wollte dich ja nur "aufklären", ist nur eine Schutzbehauptung. Widerlicher Fatzke... >>> >>>Frage ist auch, ob es ein versuchter Betrug (§263 STGB) oder eine versuchte Unterschlagung gem §246 STGB is. >>> >>>Ab zum Anwalt... >> >>Ich kann mir nicht vorstellen, dass er damit weitermacht. Der Schock sollte tief genug sitzen. >>Seien wir mal ehrlich: unterm Strich hat er die Ware, die er gekauft hat und ich habe das Geld zur versteigerten Ware. Bis auf ein paar Mails und Zeit, die dabei draufgegangen ist, ist nichts passiert. Ein bisschen Angst machen reicht mir da eigentlich. >>Außerdem geht es um 98 EUR. Wie gesagt... ich habe sie ja nicht verloren. Aber für den Betrag zur Polizei zu gehen... das ist für mich außerhalb von "lohnt sich". Für mich ja eh nicht. Ich hätte nur Rennerei und Arbeit damit. > >so sieht's aus. das Publikum hier will doch nur ein bisschen Action zum Popcorn mit dir in der Hauptrolle. ;)
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