Antwort auf den Beitrag "Re:Steuer-Experten hier? (Steuerklassen)" posten:
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>Wenn du eine Lohnsteuererklärung machst, ist es meiner Meinung nach egal, da damit ohnehin die Über-/Unterzahlung innerhalb des Jahres ausgeglichen wird. Du musst dann also ggf. nachzahlen oder bekommst was zurück. >Bei III/V musst du eine Erklärung machen, bei IV/IV meiner Kenntnis nach nicht, da da schon unterjährig korrekt einbehalten wird. >Der einzige Unterschied ist bei Leistungen, die auf dem Netto beruhen (z.B. Elterngeld, Arbeitlosengeld etc.). Wenn man absehen kann, das sich da was ändert (Kinder "machen" :D -> Elterngeld), dann kann ein rechtzeitiger Wechsel der Klasse interessant sein. Aber auch da gibt's Fristen zu beachten. > >Gruß > >Jörg
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