Antwort auf den Beitrag "Re:Weiterverkauf von Spielen aus Donwload-Portalen demnächst möglich?" posten:
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>>>nicht schlecht, satte 15 Jahre hat es gedauert. so lange durfte Steam uns mit dem Unsinn behelligen dass Käufer angeblich nicht das Recht hätten ihre rechtmäßig erworbene Ware >> >>Du kaufst eine Nutzungslizenz und keine Ware. > >jein, auch eine Nutzungslizenz ist eine Ware. außerdem ist das beim Handel mit Spielen auf physikalischen Datenträgern auch nicht anders, da "gehört" dir das Spiel auch nicht. > >Edit: > >>Sollte das Urteil Bestand haben, werden wir noch schneller in einer Zukunft der Abo Modelle ankommen als euch lieb sein wird. > >genau genommen ist Steam ja auch schon ein Abo-Modell, nur eben eines ohne monatliche Zahlung, Steam selbst sieht das ja auch so: >[i: >"1. REGISTRIERUNG ALS ABONNENT > >Steam ist ein von Valve angebotener Online-Dienst. >Sie werden Abonnent von Steam (nachfolgend „Abonnent“), indem Sie die Registrierung eines Benutzerkontos bei Steam durchführen."] > >das ist ja nicht weniger als die Grundlage des ganzen Konstrukts dass man seine Spiele nicht veräußern darf.
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