Re:-1, keine Ahnung, aber eine Meinung
von Besux am 07.08.14 um 23:54
Antwort auf: Re:-1, keine Ahnung, aber eine Meinung von Singler

>>>>>>>Ich nutze Gamersglobal nicht. Lese das "Ich habe kein Verständnis mehr dafür, dass Website-Parasiten zwar gerne regelmäßig auf GamersGlobal komme" und werde pauschal beleidigt. Die Bitte, den Ad-Blocker auszuschalten gibts nicht.
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>>>>>>Preisfrage: Wo ist der Denkfehler?
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>>>>>Falls du darauf anspielst, dass ich Gamersglobal nicht nutze, aber die Kolumne lese, hier gab es einen Link dazu. Also bin ich sozusagen ein Neukunde. Jetzt?
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>>>>Völlig korrekt: Du beziehst eine Aussage, die dich ausdrücklich ausklammert, trotzdem auf dich, fühlst dich sogar "beleidigt" (lol?). Warum?
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>>>Webseite-Parasit empfinde ich als Formulierung beleidigend. Ad-Block-Nutzer = Webseite Parasiten. Darüber salbadert er seitenweise, oder ging es eigentlich in der Kolumne um Gänseblümchen und dies war nur eine Randnotiz?
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>>>Gut, ich erwarte jetzt keine wirkliche Stellungnahme, natürlich kannst du nicht schreiben "mein Chef hat das Kamillendampfbad komplett ausgetrunken und dreht frei". Eigentlich war ja auch alles ganz anders, ich versteh die Problematik. Und wie bereits beschrieben, als potentieller "Neu-Leser" bin ich persönlich nicht beleidigt (lol!) sondern sagen wir mal, verwundert-amüsiert. Andere mögen nun betroffen mehrere Nächte nicht schlafen können und ihn auf Knien um Vergebung bitten, aber eher friert die Hölle zu, wegen seines mimimi-rage-gepöbels für sein Seitchen nun auch nur einen klick in Richtung Ad-Block-aus zu verwenden, der Zug ist durch.
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>>Einigen wir uns darauf, dass wir offensichtlich Texte völlig unterschiedlich verstehen/verarbeiten.
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>Unabhängig davon, ob man für GG den Adblock aktiviert hat oder nicht: Der Langer nennt Adblock-Nutzer "Parasiten". Das ist beleidigend. Und ich saß, als ich das las, erstmal 5 Mins da und fragte mich, ob ich deshalb eine Strafanzeige wegen Beleidigung erstatten soll.

Bevor du es wirklich machst und dir Kosten aufhalst: Ein Richter würde dich (zumindest nach österreichischem Recht) nach zwei Sekunden heimschicken.

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