Re:Makler wollen streiken
von Christoph am 31.10.14 um 09:36
Antwort auf: Re:Makler wollen streiken von Lupo


>>A geht zum Makler, um eine Immobilie zu verkaufen. B geht zum Makler, um eine Immobilie zu kaufen. Wer ist nun der Besteller?
>
>Ich gehe davon aus, beide! Der der Beauftragt ist der Besteller.

Das wäre die Lösung, so wie sie auch in dem verlinkten Artikel beschrieben ist, aber diese Möglichkeit wird nicht gegeben.
Anderes Beispiel: A geht zum Makler und such eine Immobilie. Makler sucht und findet einen möglichen Verkäufer (B). A sagt die Immobilie von B aber nicht zu. C kommt zu Makler und sucht eine ganz ähnliche Immobilie. Makler muss erneut bei B anfragen, ob er die Immobilie anbieten darf, da er B nicht in seinen 'Bestand' nehmen darf, ohne das B auch Besteller wird. Im Grunde darf er nicht mal Objektbezogene Kontaktdaten von B vorhalten.

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