Massnahmen in der Schweiz
von ZeroCool am 13.03.20 um 15:48
Antwort auf: Dies und das und jenes!-Thread Teil 2 von Smooth

Der Bundesrat ergreift Notrecht und ordnet drastische Massnahmen an, um das Coronavirus einzudämmen.

Er verbietet ab sofort und bis 30. April alle Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen.

In Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen sich maximal 50 Personen aufhalten – Personal inklusive.

Kein Unterricht bis anfangs April: An den Schulen darf bis am 4. April vor Ort kein Unterricht stattfinden. Für die Grundschule können die Kantone allerdings Betreuungsangebote anbieten, um zu verhindern, dass die Kinder von ihren Grosseltern betreut werden.

Die Einreise aus Italien wird weiter eingeschränkt. Sie ist nur noch Schweizer Bürgern und Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen, erlaubt. Der Bundesrat hat zudem entschieden, dass Schengen-Grenzkontrollen an sämtlichen Binnengrenzen mit sofortiger Wirkung lageabhängig wieder eingeführt werden.

Personen über 65 Jahre sollen den öffentlichen Verkehr nicht benutzen, dies empfiehlt der Bundesrat. Aber auch alle andern sollten den öffentlichen Verkehr «möglichst  meiden». Arbeitgeber sollen das auch pendelnden Mitarbeitern ermöglichen, über flexible Arbeitszeiten und Homeoffice.

Weiter stellt der Bundesrat bis zu 10 Milliarden Franken als Soforthilfe für die Wirtschaft zur Verfügung. Dazu reduziert er die Karenzfrist für Kurzarbeit auf einen Tag. Die Unternehmen haben so nur den Arbeitsausfall von einem Tag selbständig zu tragen, bevor ihnen die Unterstützung der Arbeitslosenversicherung zusteht. Und er wird Kreditbürgschaften für besonders betroffene Unternehmen vergeben.

 

Die neue Verordnung gilt ab sofort und bis mindestens bis am 30. April.


Oesterreich teilweise noch härtere Massnahmen. Deutschland wird folgen.

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